Gesuche
Gesuche mit den vollständigen Unterlagen gemäss Gesuchsformular sind in digitaler Form einzureichen. Die Gesuche sollen sich am Stiftungszweck und den vom Stiftungsrat definierten Prioritäten der Stiftung orientieren. Vor Einreichung eines neuen Gesuchs ist ein Schlussbericht über das letzte von unserer Stiftung unterstützte Projekt digital einzureichen.
Der Stiftungsrat tagt zwei Mal im Jahr: im Januar und im Juni.
In der Regel entscheidet der Stiftungsrat an seiner Sitzung im Januar über die Unterstützung der eingereichten Projekte. Diese sind vorgängig bis am 15. Dezember einzureichen.
Projekte von hoher Dringlichkeit können bis am 15. Mai auf die Juni-Sitzung hin eingereicht werden.
- Gesuchsformular
- Begleitbrief
- Projektbeschrieb mit Unterlagen gemäss Gesuchsformular
- Projektbudget/ Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan
Der Stiftungsrat beurteilt die eingegangenen Projekte nach diesen Kriterien:
- Notwendigkeit und Dringlichkeit für den Naturschutz
- Vertrauenswürdigkeit und wissenschaftliche Seriosität der Projektträger
- Erfolgschancen des Projektes
- Nachhaltigkeit der Wirkung des Projektes
- Verankerung des Projektes in den örtlichen Strukturen
- Notwendigkeit und Dringlichkeit des Finanzbedarfes
- Nachhaltigkeit der Finanzierung des Projektes
- Möglichkeit zur Erschliessung weiterer Finanzierungsquellen